Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen IT MeyCore (Einzelunternehmen, Inhaber: Kartal Ayal, Basdorfer Str. 4, 34516 Vöhl; nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
1.2
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), sofern nichts anderes bestimmt ist.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche (auch per E-Mail) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Eingang eines Auftrags des Auftraggebers.
2.3
Der Auftraggeber ist an sein Angebot (Bestellung, Auftragserteilung) für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als erloschen.
2.4
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch E-Mail ist ausreichend).
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
3.1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:
- Webentwicklung (Erstellung und Gestaltung von Websites und Webanwendungen)
- App-Entwicklung (mobile und webbasierte Applikationen)
- IT-Beratung (strategische und operative IT-Beratung)
- Hosting (Bereitstellung von Webserver-Ressourcen)
- Wartungsverträge (laufende Betreuung und Pflege von IT-Systemen)
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuellen Vertrag.
3.2 Teilleistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen, sofern Teilleistungen für den Auftraggeber selbstständig nutzbar sind.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch Änderungsanfragen wird gesondert nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
3.4 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form bereitzustellen.
4.2
Der Auftraggeber benennt auf Anfrage einen fachlich geeigneten Ansprechpartner mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen, der für die Projektkoordination auf Auftraggeberseite verantwortlich ist.
4.3
Verzögerungen in der Leistungserbringung, die durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehrstunden, die aus solchen Verzögerungen entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert nach dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.
4.4
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Beschaffung und Bereitstellung rechtskonformer Inhalte (Texte, Bilder, Logos). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die durch rechtswidrige, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte entstehen.
§ 5 Vergütung
5.1
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Festpreis oder dem vereinbarten Stundensatz. Alle Preise sind Nettopreise.
5.2 Kleinunternehmerregelung
IT MeyCore ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet. Rechnungen enthalten den Hinweis: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung)."
5.3
Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 1.000,00 EUR (netto) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.
5.4 Stundensatz
Soweit kein Festpreis vereinbart ist, gilt der im jeweiligen Angebot genannte Stundensatz. Mehraufwand durch Änderungsanfragen, zusätzliche Besprechungen oder nicht vereinbarte Leistungen wird nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsziele schriftlich vereinbart wurden.
6.2
Zahlungen sind ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Schuldbefreiende Wirkung entsteht nur bei vollständigem Zahlungseingang.
6.3
Bei laufenden Wartungsverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich oder quartalsweise im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.4
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Verzug und Mahnwesen
7.1
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Verbrauchern gilt § 288 Abs. 1 BGB (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz), bei Unternehmern § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
7.2
Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung offener Forderungen zurückzuhalten, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung geltend machen kann.
7.3
Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR je Mahnung zu berechnen, sofern der tatsächliche Schaden nicht höher ist.
§ 8 Haftung
8.1
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, in unbeschränkter Höhe nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
8.4
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.5
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die fehlerhafte oder unvollständige Bereitstellung von Informationen, Materialien oder Zugangsdaten durch den Auftraggeber entstehen.
8.6 Datensicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn einer Wartungs- oder Entwicklungsarbeit eine aktuelle Datensicherung (Backup) aller relevanten Daten vorzunehmen oder dies sicherzustellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch Arbeiten am System entstehen, wenn keine aktuelle Datensicherung vorlag.
§ 9 Gewährleistung
9.1
Für werkvertragliche Leistungen (Erstellung von Websites, Apps u. Ä.) beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer 12 Monate ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme gemäß § 634a BGB.
9.2
Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und so genau wie möglich zu beschreiben (Fehlerbeschreibung, Reproschritt, Browser/System-Information). Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
9.3
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtiger Änderung durch den Auftraggeber oder durch Dritte, Inkompatibilitäten mit vom Auftraggeber nachträglich installierten Programmen oder Systemänderungen beruhen.
§ 10 Wartungsverträge
10.1 Leistungsinhalt
Wartungsverträge umfassen regelmäßige Pflegeleistungen an den vereinbarten IT-Systemen des Auftraggebers. Der genaue Leistungsumfang (z. B. Updates, Sicherheitsprüfungen, Content-Pflege, Monitoring) wird im jeweiligen Wartungsvertrag individuell definiert.
10.2 Dokumentation
Der Auftragnehmer erstellt zu den vereinbarten Berichtsintervallen (mindestens quartalsweise) eine Dokumentation über die erbrachten Wartungsleistungen und eventuelle Auffälligkeiten.
10.3 Ausschluss
Nicht im Wartungsvertrag enthalten sind: Neuimplementierungen, wesentliche Funktionserweiterungen, Umstrukturierungen des Systems sowie Leistungen, die durch eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers oder Dritter notwendig werden. Solche Leistungen werden gesondert nach Aufwand berechnet.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
11.1 Projektverträge
Einmalige Projektverträge (Webentwicklung, App-Entwicklung etc.) enden mit der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.
11.2 Dauerverträge
Wartungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Sie verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
11.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit mehr als einer Monatsrate in Verzug gerät oder der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen dauerhaft nicht erbringen kann.
11.4 Leistungen nach Kündigung
Nach Kündigung eines Wartungsvertrages wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Wunsch eine vollständige Übergabedokumentation bereitstellen. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu vergüten.
§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Code, Designs, Konzepte etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
12.2
Die Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten oder Quellcoderechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.
12.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen im eigenen Portfolio und zu Werbezwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 13 Datenschutz
13.1
Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten. Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer sind in der Datenschutzerklärung abrufbar.
13.2
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, wird auf Anforderung ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gelten die zwingenden Schutzvorschriften des Rechts des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
14.2 Gerichtsstand
Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
14.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt, wenn die AGB eine Regelungslücke enthalten.
14.4 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. E-Mails genügen der Schriftform, soweit die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.
14.5
Stand dieser AGB: März 2025. IT MeyCore behält sich vor, diese AGB für zukünftige Vertragsschlüsse anzupassen. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt.